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Schornsteinfeger aus Duisburg

Ihre neutralen Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperten

Rauchmelder in NRW ab April Pflicht

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Einbaupflicht

für Neu- und Umbauten:

ab 01.04.2013

für bestehende Wohnungen:

bis 31.12.2016

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen

 -Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, und die Rettungswege von Aufenthaltsräumen 

Verantwortlich

- für den Einbau:

der Eigentümer

- für die Betriebsbereitschaft:

der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

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