Schornsteinfeger aus Duisburg
Ihre neutralen Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperten
Einbaupflicht
für Neu- und Umbauten:
ab 01.04.2013
für bestehende Wohnungen:
bis 31.12.2016
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
-Schlafräumen- Kinderzimmern- Fluren, und die Rettungswege von Aufenthaltsräumen
Verantwortlich
- für den Einbau:
der Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft:
der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)