Fahrpauschale?
Viele Kunden bemerken, dass jetzt eine Fahrpauschale berechnet wird. Diese ist aber nicht nur eine einfache Fahrt zum Kunden.
Definition laut neuer Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) Anteilige Fahrtpauschale für die An- und Abfahrt - für jeden notwendigen Arbeitsgang je Nutzungseinheit, in der Arbeiten durchgeführt werden.
Zum besseren Verständnis : Die anteilige Fahrtpauschale für die An- und Abfahrt je Nutzungseinheit müsste eigentlich Fahrzeitpauschale heißen, denn sie deckt nicht die Fahrtkosten, sondern anteilig den Zeitaufwand für alle im Kehrbezirk zur Erledigung von Schornsteinfegerarbeiten notwendigen Fahrten ab. Darin enthalten sind pauschal alle Fahrten vom Büro oder von der Werkstatt zu den Kunden sowie zwischen einzelnen Kunden einschließlich zusätzlicher Fahrten aufgrund besonderer Terminwünsche der Kunden. Damit wird der Zeitaufwand zum Anfahren aller Nutzungseinheiten im Kehrbezirk vergütet.
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