header_1

 Wann kommt der Schornsteinfeger?

Einige Haus- und Wohnungsbesitzer können sich ab dem 22. März 2010 auf neue Termine mit ihrem Schornsteinfeger einstellen. Umweltschutzmessungen finden bei bestimmten Öl- und Gasheizungen künftig alle zwei bis drei Jahre statt. Die Sicherheitsbetreuung verbleibt in vielen Haushalten jährlich. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - informiert über Änderungen für Verbraucher.

Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, hat der Staat die Abstände der Umweltschutzmessungen des Schornsteinfegers bei bestimmten Anlagen vergrößert. Zu den meisten Haushalten mit konventionellen Gas- und Ölheizungen kommt der Schornsteinfeger bislang jährlich, um verschiedene Arbeiten bzw. Messungen durchzuführen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Art, Umfang und Häufigkeit regeln die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) und die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Beide Verordnungen wurden novelliert und formulieren neue Anforderungen für Schornsteinfeger und Hausbesitzer.

 

Was muss ich beachten, wenn ich die KÜO- Arbeiten von einem fremden Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen will ?

Sie benötigen einen Feuerstättenbescheid. Der Ausführungsbetrieb muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert sein. Es muss sich um einen Betrieb des Schornsteinfegerhandwerks handeln.

Bis zum 31.12.2012 dürfen Sie die Arbeiten nur bei nicht deutschen Betrieben aus dem EU Ausland in Auftrag geben, die diese Leistungen nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland anbieten, danach auch bei deutschen Schornsteinfegerbetrieben. Der Fremdbetrieb muss Ihnen auf einem Formblatt bestätigen, welche KÜO-Arbeiten er wann und mit welchem Ergebnis ausgeführt hat. Dieses Formblatt müssen Sie Ihrem Bezirksschornsteinfeger zum Nachweis der Auftragsausführung fristgerecht zusenden. Insbesondere im Fall von Mängeln haben Sie die Beseitigung zu veranlassen und wiederum fristgerecht entsprechende Nachweise zu erbringen. Wenn Sie Fristen versäumen, ist Ihr Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diese der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden.

Fahrpauschale?

Viele Kunden bemerken, dass jetzt eine Fahrpauschale berechnet wird. Diese ist aber nicht nur eine einfache Fahrt zum Kunden.

Definition laut neuer Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Anteilige Fahrtpauschale für die An- und Abfahrt - für jeden notwendigen Arbeitsgang je Nutzungseinheit, in der Arbeiten durchgeführt werden.

Zum besseren Verständnis :
Die anteilige Fahrtpauschale für die An- und Abfahrt je Nutzungseinheit müsste eigentlich Fahrzeitpauschale heißen, denn sie deckt nicht die Fahrtkosten, sondern anteilig den Zeitaufwand für alle im Kehrbezirk zur Erledigung von Schornsteinfegerarbeiten notwendigen Fahrten ab. Darin enthalten sind pauschal alle Fahrten vom Büro oder von der Werkstatt zu den Kunden sowie zwischen einzelnen Kunden einschließlich zusätzlicher Fahrten aufgrund besonderer Terminwünsche der Kunden. Damit wird der Zeitaufwand zum Anfahren aller Nutzungseinheiten im Kehrbezirk vergütet.

[Start] [Kehrbezirke] [Strassenliste] [Service] [Kontakt] [Kundenfragen] [Links] [Impressum]